Veranstaltung
Veranstalter haften für alle Schäden aus eigenem
Verschulden, sowie aus Verschulden von Erfüllungsgehilfen,
Teilnehmern bzw. Gästen, ohne Limit mit ihrem gesamten
Vermögen. Die Veranstalterhaftpflicht – Versicherung wehrt ungerechtfertigte Forderungen auf Kosten des Versicherers ab und leistet den Schadenersatz bei gerechtfertigten Forderungen.
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