Haftpflicht

Ist gesetzlich gemäß § 52 des Ärztegesetzes zur Ausübung Ihres Berufes vorgeschrieben.

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Deckungsübersicht

Schadenersatz-Verpflichtungen
Notarzttätigkeiten
Erste-Hilfe-Leistungen im EU-Raum
Schadenersatz aufgrund des Amtshaftungsgesetzes
Schadenersatz aufgrund der Tätigkeit des Urlaubsvertreters
Schadenersatz aufgrund der Tätigkeit nichtärztlichen Personals
reine Vermögensschäden
Einschluss des Anordnungsrisikos
Schadenersatzforderungen aus Haus- und Grundbesitz

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