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Wunschkennzeichen

Die ersten Wunschkennzeichen laufen ab !

Wer vor 15 Jahren ein Wunschkennzeichen reserviert hat, muss sich heuer entscheiden, ob er dieses verlängern oder zurücklegen will.

Wunschkennzeichen verlieren nach 15 Jahren ihre Gültigkeit.

Wer sein Wunschkennzeichen nicht mehr weiter haben möchte, muss dieses bei der Zulassungsstelle zurückgeben und auf ein Standard-kennzeichen umsteigen. Das Wunschkennzeichen kann aber auch um weitere 15 Jahre verlängert werden. Vom Ablauf des Wunschkennzeichens Betroffene erhalten 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der 15-jährigen Frist ein Informationsschreiben der Behörde.

Bei der Gültigkeit von Wunschkennzeichen handelt es sich um einen roulierenden Prozess. Die Gültigkeitsdauer des Wunschkennzeichens beträgt immer 15 Jahre ab dem Zeitpunkt der Reservierung.

Verlängerung des Wunschkennzeichens
Das Wunschkennzeichen kann in jeder Zulassungsstelle verlängert werden. Die Verlängerung ist mit Kosten von € 159,-- verbunden. Die Verrechnung der Gebühren erfolgt über Erlagschein bzw. über Bankomat. Es besteht keine Pflicht zum Austausch des Kennzeichens auf EU-Kennzeichen.

Verzicht auf das Wunschkennzeichen
Wer bisher ein Wunschkennzeichen hatte, kann dies zurücklegen und statt dessen ein Standard-Kennzeichen beantragen. Die Zuweisung eines Standard-Kennzeichens verursacht Kosten in der Höhe von € 19,45 (€ 18,-- für die Nummerntafel und € 1,45 für ein neues Pickerl). Die Verrechnung der Gebühren erfolgt über Erlagschein bzw. über Bankomat.

Auch wenn man sein Wunschkennzeichen schon vor dem Ablauf der 15-jährigen Gültigkeitsdauer zurücklegen will, ist dies in allen Zulassungsstellen möglich. Das Fahrzeug muss hierzu nicht ab- und wieder neu angemeldet werden.

Bei Bedarf kontaktieren Sie uns bitte.

 
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