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Rechtsschutzversicherung für
Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer
Spezialangebot für Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer als Mitglieder von Verbänden*) im Rahmen des Österreichischen Haus- und Grund-besitzerbundes
Wir dürfen Ihnen die neue Rechtsschutzversicherung vorstellen. Nachstehend die wichtgsten Eckpunkte dieser Versicherung:
Die Variante Zinshaus gilt für Mietzinshäuser bis max. 20 Wohneinheiten, darüber Zuschlag € 200,--
Es gilt freie Anwaltswahl
Die Versicherungssumme steht für jeden Versicherungsfall zur Verfügung
Verfahren vor der Schlichtungsstellen - Prozeßvermeidung
Wartezeit 3 Monate ab Versicherungsbeginn
Klage über 6 Monatsmieten bis zur 1. Instanz und erstmalige Exekution bzw. Exekutionsvollzug
Als Haus-, Grund- bzw. Wohnungseigentümer tragen Sie Verantwortung für den optimalen Ablauf, wenn Sie ein Haus bzw. eine Wohnung vermieten oder verpachten. Sie tragen aber auch das finanzielle Risiko bei Unstimmigkeiten mit Mietern oder Pächtern.
Jede Verwicklung in derartige Rechtsstreitigkeiten kostet Zeit und Geld und kann Ihre finanzielle Situation erheblich beeinflussen.
Diese Versicherung schützt Ihr Recht. Sie sorgt für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen und trägt dabei auch die entstehenden Kosten.
Wer ist versichert?
Der Haus-, Grund- bzw. Wohnungseigentümer in seiner Eigenschaft als Vermieter oder
Verpächter von Gebäuden (auch Zinshäusern) und/oder Gebäudeteilen (Wohnungen).
WEG für die Eigentümer
Fruchtgenussberechtigte, sofern er Vermieter und damit Verfahrenspartei ist. Bei Miteigentum von
Ehegatten oder von Personen, die miteinander in auf- oder absteigender Form verwandt sind.
Welchen Versicherungsschutz
bieten wir?
Wir übernehmen die Wahrnehmung Ihrer rechtlicher Interessen bei Verfahren vor österreichischen
Gerichten aus Miet- und Pachtverträgen
Vor der Schlichtungsstelle
Welche Kosten übernehmen wir?
Kosten für den genannten Rechtsanwalt oder Notar sowie Gerichtskosten
Kosten von Sachverständigen
Prozesskosten des Gegners
Kostenpauschale für Schlichtungsstellenverfahren
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt für Versicherungsfälle, die nach einer Wartefrist von drei Monaten, ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn, eintreten.
*) mit Ausnahme der Verbände in Niederösterreich |
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