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Rechtsschutzversicherung für Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer
Spezialangebot für Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer als Mitglieder von Verbänden*) im Rahmen des Österreichischen Haus- und Grund-besitzerbundes


Wir dürfen Ihnen die neue Rechtsschutzversicherung vorstellen. Nachstehend die wichtgsten Eckpunkte dieser Versicherung:

  • Die Variante Zinshaus gilt für Mietzinshäuser bis max. 20 Wohneinheiten, darüber Zuschlag € 200,--
  • Es gilt freie Anwaltswahl
  • Die Versicherungssumme steht für jeden Versicherungsfall zur Verfügung
  • Verfahren vor der Schlichtungsstellen - Prozeßvermeidung
  • Wartezeit 3 Monate ab Versicherungsbeginn
  • Klage über 6 Monatsmieten bis zur 1. Instanz und erstmalige Exekution bzw. Exekutionsvollzug


  • Als Haus-, Grund- bzw. Wohnungseigentümer tragen Sie Verantwortung für den optimalen Ablauf, wenn Sie ein Haus bzw. eine Wohnung vermieten oder verpachten. Sie tragen aber auch das finanzielle Risiko bei Unstimmigkeiten mit Mietern oder Pächtern.
    Jede Verwicklung in derartige Rechtsstreitigkeiten kostet Zeit und Geld und kann Ihre finanzielle Situation erheblich beeinflussen.

    Diese Versicherung schützt Ihr Recht. Sie sorgt für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen und trägt dabei auch die entstehenden Kosten.

    Wer ist versichert?
  • Der Haus-, Grund- bzw. Wohnungseigentümer in seiner Eigenschaft als Vermieter oder
        Verpächter von Gebäuden (auch Zinshäusern) und/oder Gebäudeteilen (Wohnungen).
  • WEG für die Eigentümer
  • Fruchtgenussberechtigte, sofern er Vermieter und damit Verfahrenspartei ist. Bei Miteigentum von
        Ehegatten oder von Personen, die miteinander in auf- oder absteigender Form verwandt sind.


  • Welchen Versicherungsschutz bieten wir?
  • Wir übernehmen die Wahrnehmung Ihrer rechtlicher Interessen bei Verfahren vor österreichischen
        Gerichten aus Miet- und Pachtverträgen
  • Vor der Schlichtungsstelle


  • Welche Kosten übernehmen wir?
  • Kosten für den genannten Rechtsanwalt oder Notar sowie Gerichtskosten
  • Kosten von Sachverständigen
  • Prozesskosten des Gegners
  • Kostenpauschale für Schlichtungsstellenverfahren


  • Wann beginnt der Versicherungsschutz?
    Der Versicherungsschutz gilt für Versicherungsfälle, die nach einer Wartefrist von drei Monaten, ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn, eintreten.

    *) mit Ausnahme der Verbände in Niederösterreich
     
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